Satzung

§ 2 Zweck des Vereins

 (1a) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Anbieten von kostengünstigen Hilfen für die Bedarfe des täglichen Lebens in Walldorf und Umgebung, insbesondere Nahrungsmittel und andere Gegenstände des persönlichen Gebrauchs. Dies soll durch den Aufbau einer Verteilerorganisation und durch das Errichten von Läden, Essensausgabestellen oder sonstigen Ausgabestellen ermöglicht werden. Nach Möglichkeit sollen langzeitarbeitslose Menschen mitarbeiten können. 

(1b) Lebensmittel, die die Kunden beim Einkauf nicht mitnehmen, können weiterverarbeitet und danach wieder angeboten werden

(1c) Weitere Aufgaben können die von der Tafel Deutschland oder Tafel BadenWürttemberg vorgeschlagenen Projekte und Aufgaben sein, sofern sie nicht der Gemeinnützigkeit schädlich sind. Auch eigene Projekte in den Bereichen Migration, Integration und Bildung können durchgeführt werden.